* Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestensjedoch 25,– EUR je versicherte Person.
Abschlussfrist: Bitte schließen Sie Ihre Reiseversicherung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ab. Liegenzwischen Reisenbuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.
Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungenerhalten Sie im Reisebüro. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter
www.hmrv.de/avb abrufen.Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2021 (T-D) der Hanse Merkur Reiseversicherung AG.
Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren: Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der Hanse Merkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden: Zuständig für alle Versicherungszweige: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin,
www.versicherungsombudsmann.de